Allg. Geschäftsbedingungen

für den Verkauf von Eintrittskarten (Einzel- und Dauerkarten) und Stadionordnung für den Besuch von Spielen der ESVK Spielbetriebs GmbH.

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Stadionordnung für den Besuch von Spielen der ESVK Spielbetriebs GmbH (im Folgenden: „ESVK" genannt) sind wesentliche Bestandteile des Vertrages über den Kauf von Dauer- und Einzelkarten oder sonstigen Zugangsberechtigungen, die vom ESVK erteilt werden.

§ 1 Geltungsbereich
Grundlage der Stadionordnung sind die Hallenordnung der "erdgas schwaben arena" sowie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ESVK, die der Karteninhaber anerkennt. Im Fall der Weitergabe der Karten verpflichtet sich der Karteninhaber, ausdrücklich auf die Geltung der AGB und der Hausordnung hinzuweisen.

§ 2 Vertragsschluss/Karteninhaberschaft
a) Der ESVK veräußert Tages – oder Dauereintrittskarten oder Berechtigungsausweise im Sinne von § 4c) zu den von ihr veranstalteten Heimspielen nur auf der Grundlage dieser AGB.
b) Der Vertragsschluss kommt bei dem Kauf von Tageskarten, sofern der Besteller die Karte/n nicht in den Verkaufsstellen erwirbt, mit Eingang der Kartenbestellung auf postalischem oder elektronischem Weg beim ESVK zustande, sofern der ESVK die Bestellung nicht unverzüglich zurückweist. Der Verkauf erfolgt gegen Vorkasse; der Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung der Zahlung der bestellten Karte/n. Im Falle der Bestellung von Dauerkarten kommt der Vertragsschluss mit Unterzeichnung des separaten Bestellformulars durch den Kunden zustande.
c) Im Internet oder mittels anderer Plattformen/Medien aufgeführte Kartenangebote sind nicht bindend; maßgeblich ist der Inhalt des jeweiligen Ticketvertrages. Erwirbt der Käufer Tickets über CTS Eventim AG & Co. KGaA gelten zusätzlich die AGB von CTS EVENTIM AG & Co. KGaA zu den AGB des ESVK.
d) Der Besteller hat keinen Anspruch auf Kartenverfügbarkeit und/oder Zuteilung des von ihm gewünschten Sitzplatzes oder Stehblocks.
e) Der Besteller sagt verbindlich zu, die Karte (n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerblicher und kommerzieller Weiterverkauf der erworbenen Karte/n ohne vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten. Insbesondere ist untersagt
• Karten bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
• Im Rahmen einer privaten Weitergabe die Karte/n zu einem höheren Preis als dem, der auf der/n Karte/n angegeben ist, zu veräußern;
• Karte/n ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den ESVK zu Zwecken von Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
f) Für jeden Verstoß gegen das vorgenannte Verbot zahlt der Kartenerwerber an den ESVK eine Vertragsstrafe i.H.v. € 2.000,-. Der ESVK behält es sich vor, den Kartenerwerber, der gegen das
vorstehend aufgeführte Verbot verstößt, in Zukunft vom Kartenerwerb auszuschließen bzw. den entsprechenden Dauerkartenvertrag fristlos zu kündigen.

§ 3 Kartenversand; Onlineverkauf; Kosten
a) Bei Bestellungen und Verkäufen von Karten über das Internet, gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners CTS EVENTIM AG & Co. KGaA.
b) CTS EVENTIM AG & Co. KGaA versendet die Karte/n, Dauerkarten werden vom ESVK versendet.

§ 4 Zugang zu den Veranstaltungen
a) Die gültige Tageskarte berechtigt zum Besuch des in der Eintrittskarte ausgewiesenen Heimspiels der DEL2-Mannschaft des ESVK in der "erdgas schwaben arena" auf dem/den in der Eintrittskarte ausgewiesenen Sitzplatz/plätzen, bzw. Stehblock.
b) Die gültige Dauerkarte berechtigt zum Besuch aller vom jeweiligen Vertrag umfassten Heimspiele der DEL2-Mannschaft des ESVK in der "erdgas schwaben arena" auf dem/den in der Eintrittskarte ausgewiesenen Sitzplatz/plätzen, bzw. Stehblock.
c) Der Zugang zu dem/n jeweiligen Spiel/en wird nur bei Vorlage einer gültigen Dauer – oder auf das ausgewiesene Heimspiel bezogenen Tageskarte oder eines sonstigen, vom ESVK oder anderen hierzu Befugten ausgestellten Berechtigungsausweises gewährt. Besuchern mit ermäßigten Tages- oder Dauerkarten wird der Zugang zu den jeweiligen Veranstaltungen nur gewährt, wenn sie beim Einlass den Grund der Ermäßigung durch Vorlage von jeweils aktuellen Ausweisen und/oder Bescheinigungen nachweisen. Jeder Besucher ist verpflichtet, der Polizei oder dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder den Berechtigungsausweis jederzeit bis zum Verlassen des Stadionbereiches samt Vorplatz vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeglicher Missbrauch der Verwendung der Eintrittskarten bzw. des Berechtigungsausweises ist untersagt und kann im Falle der Zuwiderhandlung den Entzug der Karte bzw. des Ausweises nach sich ziehen. Als Missbrauch ist jede nicht bestimmungsgemäße Benutzung oder Verwendung anzusehen.

§ 5 Regelung bei ermäßigten Karten
a) Ermäßigte Eintrittskarten (Tages- oder Dauerkarten) sind nicht übertragbar. Eine einmal gewährte Ermäßigung kann erneut nur gestattet werden, wenn der Besucher die Berechtigung zur Ermäßigung gegen Vorlage von jeweils aktuellen Ausweisen und/oder Bescheinigungen nachweist. Ausschlaggebend für die Gültigkeit einer Ermäßigung ist bei der Tageskarte der Tag der Veranstaltung. Bei Dauerkarten die des Kalenderjahres. Die Ermäßigung kann erneut nur gewährt werden, wenn der Besucher eine entsprechende aktuelle Berechtigung beim Kauf vorlegt. Ermäßigte Karten können an der Tageskasse gegen Barzahlung zu einer Vollpreiskarte aufgewertet werden.
b) Ermäßigte Karten gelten für: Schwerbeschädigte (ab 60 %), Schüler ab 18 Jahren, Studenten und Auszubildende. Preise für Jugendliche gelten von 6-17 Jahren. Kinder bis 5 Jahre haben freien Eintritt, jedoch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Alle Ermäßigungsberechtigten Personen müssen den jeweiligen Ausweis beim Einlass unaufgefordert vorzeigen.
c) Nicht genannte Personengruppen erhalten keine Ermäßigungen.

§ 6 Eingangskontrolle
a) Jeder Besucher ist beim Betreten der erdgas schwaben arena verpflichtet, dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte (Tages- oder Dauerkarte) oder den Berechtigungsausweis im Sinne von § 4 c) unaufgefordert vorzuzeigen und nach Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich bei Eintritt zu der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen durch Abtasten der Bekleidung bzw. durch Benutzen eines Metalldetektors (oder anderer technischer Hilfsmittel) untersuchen zu lassen. Auf Anordnung ist dem Ordnungsdienst Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Die vorgenannten Untersuchungen sind auch im Stadionbereich samt Vorplatz zu gestatten, wenn dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.
b) Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können oder wollen oder Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, können zurückgewiesen oder am Betreten der Arena gehindert werden.
c) Erkennbar alkoholisierte, erkennbar unter sonstigen Drogen stehende, vermummte und/oder mit auf rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Einstellung hinweisende Kleidung versehene Personen können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
d) Jeder Karteninhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografen, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom ESVK oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.

§ 7 Verbote
a) Aus Sicherheitsgründen ist den Besuchern der Arena das Mitführen und Benutzen folgender Gegenstände untersagt:
• Alkoholische Getränke aller Art;
• Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art;
• Gegenstände, die als Wurfgeschosse verwendet werden können, insbesondere Getränkebehältnisse wie Flaschen und Dosen;
• Tiere;
• rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;
• Gegenstände, die durch ihre Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können (z.B.: Konfetti, Papierschnipsel sowie Großfahnen, deren Stange über 1,5 Meter ist und die aus leicht brennbarem Material bestehen)
Weiterhin ist es im Arenabereich verboten
• Gegenstände insbesondere in den Innenraum oder in den Zuschauerraum zu werfen;
• Foto-, Film-, Video- und Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen und/oder zu verwerten;
• Das Stadiongelände samt Vorplatz in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände wie Konfetti, Papierschnipsel sowie Papierrollen mitzubringen.
b) Der ESVK sowie das Ordnungspersonal können im Einzelfall das Mitführen von anderen nicht aufgeführten gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschoss verwendbare Gegenstände auf dem Arenagelände untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist. Den Anordnungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
c) Der ESVK übt während ihrer Spiele in der "erdgas schwaben arena" das Hausrecht aus. Er ist daher berechtigt, Personen die sich selbst, andere oder den geordneten Ablauf der Veranstaltung gefährden, von der Veranstaltung auszuschließen. Wenn es die Sicherheitslage erfordert, ist jeder Besucher darüber hinaus verpflichtet auf Weisung des ESVK, der Polizei oder des Ordnungsdienstes andere als auf der Eintrittskarte vermerkte Plätze, auch in anderen Blöcken, einzunehmen.

§ 8 Sanktionen
a) Bei Zuwiderhandlung gegen die Verbote nach § 7 kann dem Besucher der Zutritt zum Stadionbereich samt Vorplatz verweigert werden, der Besucher aus dem Stadionbereich verwiesen werden sowie ein Hausverbot erteilt werden.
b) Das Recht zur Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben ebenfalls unberührt. Wiederholte und schwerwiegende Verstöße gegen die Vorstehenden Bestimmungen können zum Verlust der Zutrittsberechtigung und/oder zum Hausverbot führen.

§ 9 Spieltermine, Spielausfälle und Spielabbruch
Der ESVK übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung der von der DEL2 veröffentlichten Spielpläne. Termine, Anfangszeiten und mögliche Spielverlegungen sind der Tagespresse, dem Rundfunk und insbesondere der Homepage des ESVK (www.esvk.de) zu entnehmen. Spielverlegungen, -ausfälle und -abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden Schadens. Die Tageskarten für das ausgefallene Spiel behält im Falle seiner Neuansetzung Gültigkeit.

§ 10 Haftungsbeschränkung
a) Die Haftung des ESVK für Sachschäden sowie Vermögensschäden, die nicht Folge der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind, wird vorbehaltlich b) ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, vorliegt.
b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der ESVK nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, jedoch summenmäßig beschränkt auf den Wert des aus der Eintrittskarte folgenden Nutzungsrechts. Bei Dauerkarten errechnet sich der Wert aus der rechnerischen Aufteilung des Dauerkartenpreises zu dem maßgeblichen Spiel, in dessen Zusammenhang wir die fahrlässige Pflichtverletzung begangen haben.

§ 11 Verlust der (Dauer-) Eintrittskarte
a) Das Risiko des Verlustes von Eintrittskarten trägt grundsätzlich der Karteninhaber. Der Verlust der Dauerkarte ist unverzüglich dem ESVK zu melden. Die durch die Ausstellung von Ersatzkarten aufgrund von Verlust bzw. Beschädigung der Originalkarte anfallenden Kosten durch den Karteninhaber zu tragen.

§ 12 Kontakt
a) Bestellungen, Vertragsabschlüsse, Kündigungen, Rückfragen oder Beanstandungen sind an folgende Anschrift zu richten: ESVK Spielbetriebs  GmbH, Bahnhofstraße 11, 87600 Kaufbeuren, bzw. telefonisch unter der Telefon-Nr. 08341/3300

§ 13 Schlussklausel
a) Gegen die Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten, soweit dies im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, erhebt der Besteller keine Einwände (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz).
b) Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend des internationalen Warenkaufs, CISG.
c) Allgemeiner Erfüllungsort ist Kaufbeuren. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten der ausschließliche Gerichtsstand Köln.